Kosten
Gesetzlich Versicherte
Die Kosten von Einzel- und Gruppentherapie werden in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, wenn eine psychische Erkrankung vorliegt. Die Diagnosestellung erfolgt im Verlauf der Sprechstunden und probatorischen Sitzungen, die hier in der Praxis der genehmigten Psychotherapie vorgeschaltet sind. Zum vereinbarten Erstgespräch benötigen Sie lediglich Ihre Versichertenkarte. Gerne können Sie vorhandene Vorbefunde mitbringen.
Privat- / Beihilfeversicherte und Selbstzahlende
Die Gebühren orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). In welchem Umfang die Kosten von Ihrer Privatkasse/Beihilfestelle übernommen werden, ist vom jeweiligen Kostenträger und auch von Ihrem abgeschlossenen Vertrag abhängig.
Bereits im Vorfeld können Sie mit Ihrer Krankenkasse/Beihilfestelle Kontakt aufnehmen, die Ihnen die notwendigen Formulare und Informationen über die Antragsmodalitäten zur Verfügung stellen wird.
Supervision, Selbsterfahrung, Coaching
Die Kosten sind an die GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten) angelehnt und unterliegen der Umsatzsteuer, wenn die erbrachten Leistungen nicht im Rahmen der Ausbildung (s. §4 Nr. 21 UStG) erbracht werden.
Dies gilt auch für die Kosten von Einzel-, Paar- und Familiengesprächen, wenn sie nicht innerhalb einer psychotherapeutischen Einzelbehandlung, sondern separat davon in Anspruch genommen werden.
Supervision und Selbsterfahrung im Rahmen der Ausbildung
Die Kosten richten sich nach den Vorgaben des jeweiligen Ausbildungsinstitutes.